Anlage 5 See-BV
(Fundstelle: BGBl. I 2014, 488-493)
Die nach § 34 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 und Absatz 2 notwendigen Kenntnisse und Fertigkeiten müssen die Bewerber befähigen, die nachstehend in Nummer 1 aufgeführten Tätigkeiten auszuüben. Unter Beachtung der unter Nummer 2 aufgeführten allgemeinen Ausbildungsziele hat sich die Ausbildung auf die Vermittlung der notwendigen Kenntnisse und Fertigkeiten auf den in Nummer 3 genannten Gebieten zu erstrecken.
GebieteEntfällt bei BGWEntfällt bei BKWEntfällt bei BKü3.1Navigation3.1.1Terrestrische NavigationKursbestimmungStandlinien, Schiffsorte und KoppelnLoxodromische und orthodromische NavigationXXStromnavigationNautische Druckschriften und VeröffentlichungenArbeiten in der Seekarte, Seezeichen und BetonnungssystemeKompasskontrollverfahrenGrundlagen der Gezeiten3.1.2Astronomische NavigationXStandlinien und SchiffsorteOrientierung am SternenhimmelKompasskontrollverfahren3.1.3Technische NavigationLot- und Fahrtmessanlagen, Bedienung, Aufbau und WirkungsweiseHydroakustische Grundlagen, Schall und Schallausbreitung im WasserGrundverfahren der Ortung unter WasserXEcholote, Sonare, Netzsonde und Catchsensoren, Aufbau, Wirkungsweise, Bedienung und Auswertung von Lotbilder XAuswertung der Messergebnisse von Lot- und FahrtmessanlagenKompassanlagen, Bedienung, Aufbau und WirkungsweiseErd- und Schiffsmagnetismus, KompensationSatellitennavigationsverfahrenRadaranlagen, Aufbau, Wirkungsweise und BedienungRadarnavigations- und Plottverfahren, ARPA-AnlagenECDIS, Aufbau, Wirkungsweise und BedienungXBridgeteam ManagementXSelbststeueranlagen, Bedienung, Aufbau und Wirkungsweise3.2Seeschifffahrtsrecht3.2.1Öffentliches Schifffahrtsrecht und SeearbeitsrechtVorschriften über die Aufgaben des Bundes auf dem Gebiet der SeeschifffahrtFlaggenrechtXSeesicherheits-UntersuchungsgesetzSeearbeitsgesetz und die auf Grund dieses Gesetzes erlassenen VerordnungenSchiffssicherheitsgesetz, Schiffssicherheitsverordnung und UmweltschutzSOLASXInternationale und nationale Vorschriften zum Schutze der Meere (MARPOL)Internationale und nationale Verkehrsvorschriften (KVR)FischereirechtSeevölkerrechtXVorschriften über das Führen von Schiffs-, Fang- und Öltagebüchern; elektronisches FangtagebuchSchiffsregisterordnungXKonsular-, Pass- und AusländerrechtXStrandordnungAmtliche SchiffspapiereArbeitsschutz- und UnfallverhütungsvorschriftenDie für die Schiffssicherheit und Arbeitsschutz zuständigen Stellen und ihre wesentlichen Aufgaben XSozialversicherungsrecht, Kündigungsschutzgesetz, Betriebsverfassungsgesetz und Tarifvertragsrecht X3.3Seemannschaft3.3.1SicherheitstechnikBrandschutz, BrandbekämpfungRettung von Personen, Schiff und Ladung, Verhalten bei SchiffsunfällenÜberleben in Seenot, SicherheitsdienstInstandhaltung der Sicherheitseinrichtungen3.3.2Ladungs- und FangtechnikAufbau, Wirkungsweise und Handhabung von pelagischen Schleppnetzen, Grundschleppnetzen und LangleinenfischereiBerechnungen am Fanggerät, Netzen und Netzteilen, Schnittrhythmus, Anstellung von Netzteilen, schräge Kante und LaschenverstärkungScherbretter, Aufbau, Wirkungsweise, Handhabung, Anstellung und BerechnungPflege und Behandlung von Kurrleinen an BordLadungs- und SeetüchtigkeitUmschlageinrichtungen, Laderaumeinrichtungen und BallastverteilungTragfähigkeit und Arbeitsfähigkeit des Schiffes3.3.3Konstruktion und Bau des SchiffesSchiffsbauteile, Schiffbau und SchiffsverbändeXFischbearbeitungsanlagenXWerftunterlagen, Freibord, Vermessung und KlassifikationBau- und ReparaturaufsichtX3.3.4Stabilität und Trimm des SchiffesMethoden zur Feststellung, Beurteilung und Beeinflussung von Stabilität und TrimmEinflüsse auf die StabilitätXStabilität und Schwimmfähigkeit des beschädigten Schiffes X3.3.5ManövrierenManövrierverhalten und Handhabung von Schiffen im Hafen, auf dem Revier, auf See, in schwerem Wetter, im Eis und während des Aussetzens, Schleppens und Hieven des FanggerätesAufbau und Wirkungsweise von SteuereinrichtungenXManövriereigenschaften, Manöverversuche und ManöverunterlagenAnker- und SchleppmanöverMaßnahmen bei Suche und Rettung und HilfeleistungSicheres Führen des Fanggerätes über den Meeresgrund X3.4SchiffsbetriebstechnikKraft- und ArbeitsmaschinenXApparate und Behälter, Aufbau, Wirkungsweise und EinsatzLesen von technischen ZeichnungenWellenleitung, Propeller und Ruderanlagen; Aufbau und Wirkungsweise XStromverteilung, Grundlagen der SchiffsautomationXHydraulikXAntriebsanlagen bis 300 Kilowatt; Bedienung und Systemüberwachung X X3.5Meteorologie und OzeanographieGrundlagen der Meteorologie und OzeanographieAufbereitung meteorologischer und ozeanographischer InformationenMeteorologische Instrumente, Ablesen, Aufbau und Wirkungsweise XWetterlagen und WetterentwicklungenTypische Wetterlagen und Klimate3.6Fischereibiologie und LebensmittelhygieneMariner LebensraumNutzfischartenNachhaltige FischereiLebensmittelhygiene Verordnung, Hygienekonzept HACCPPostmortale Veränderungen, Totenstarre (Rigor mortes)Fischverderb, Verderbgeschwindigkeit und Einfluss der TemperaturQualitätseinschätzung der gefangenen Rohware; Karlsruher Schema, QualitätsindexmethodeKonservierungsmethoden auf See; Kühlen und Frosten3.7Nachrichtenwesen und FunkverkehrNachrichteverkehr nach dem Internationalen SignalbuchAllgemeines Betriebszeugnis für Funker (GOC)XBeschränkt gültiges Betriebszeugnis für Funker (ROC)3.8Medizinische Behandlung von Verletzten und ErkrankungenDiagnose und BehandlungXGrundlagen der SchifffahrtsmedizinAnatomieXPhysiologie, einschließlich Ernährungs-, Arbeits- und Klimaphysiologie XMedizinische Schiffsausrüstung, Anwendung der Arzneimittel XMaritime Medizin-VerordnungXFunkärztliche BeratungInjektionstechnik, Verbandlehre, Krankenpflege und Wundbehandlung XErkrankungen und Verletzungen von Hals, Nase, Ohren, Augen und Haut XInnere Erkrankungen und Infektionskrankheiten, Impfungen XNerven- und psychische Erkrankungen, Suchtprobleme XNot- und Unfallbehandlung (Schnittwunden, Knochenbrüche etc.) XVergiftungenXMedizinische Probleme bei SeenotTropenkrankheitenXXUnfallmeldungenXErweiterte Erste Hilfe KursusXX3.9PersonalführungXSoziales VerhaltenPersonalführungAufgaben des VorgesetztenFührungsmittel und FührungsstilGruppenproblemeBeurteilung von MitarbeiternAusbildung und Unterweisung am ArbeitsplatzKonfliktmanagement3.10BetriebswirtschaftXFunktion und Struktur von SeeschifffahrtsunternehmenWettbewerbsfähigkeit in der SeeschifffahrtPreisbildung auf den Seefischmärkten (nur allgemeine Informationen)Internationale und nationale FischereipolitikRisiken und Versicherungen in der Seeschifffahrt, FischereiReedereikosten und -leistungen3.11EnglischEnglische FachspracheSeefahrtstandardvokabularXSeeprotest und BerichteXFischereistandardvokabular (Fischarten, Fanggeräte, Teile vom Fanggerät, Fanggebiete und fischereirechtliche Bestimmungen) X
Tätigkeiten der Schiffsoffiziere und Kapitäne mit Befähigungszeugnissen nach § 33Schiffsoffiziere und Kapitäne haben im Rahmen ihrer Befugnisse folgende Tätigkeiten im nautischen Dienst auf Fischereifahrzeugen auszuüben:
Navigieren und Manövrieren eines Schiffes, Bedienen und Überwachen der technischen Einrichtungen auf der Brücke, Organisieren und Überwachen des Brücken- und Wachdienstes,
Überwachen des Seeraums und Führen des Schiffes,
Durchführen und Überwachen des Seefunkverkehrs,
Planen, Durchführen und Überwachen der im nautischen Bereich anfallenden Arbeiten im Schiffsbetrieb und während der Fischerei,
Einschätzen von Abläufen im Maschinenbetrieb,
Herstellen und Überwachen der Seetüchtigkeit des Schiffes,
Überwachen der Vollständigkeit, Funktionsfähigkeit und Einsatzbereitschaft der Feuerschutz-, Rettungs- und sonstigen Sicherheitseinrichtungen des Schiffes,
Vorbereitung des Schiffes für den Fischfang,
Fürsorge für den Fang während der Reise und im Hafen,
Durchführen und Überwachen von Verwaltungsaufgaben,
Wahrnehmen der Fürsorgepflicht für die Besatzung,
Führen von Menschen im Schiffsbetrieb, Planen und Durchführen des Arbeitseinsatzes und der Ausbildung an Bord,
Instandhaltung,
Durchführen der durch Gesetz und anderer Rechtsvorschriften übertragenen Aufgaben und
Durchführen der vom Reeder übertragenen Aufgaben.
Allgemeine AusbildungszieleNautische Wachoffiziere BKW und Kapitäne BKü sollen in der Lage sein, die Kenntnisse und Fertigkeiten auf den in Nummer 3 aufgeführten Gebieten sicher anzuwenden. Nautische Wachoffiziere BGW sollen in der Lage sein, die Kenntnisse und Fertigkeiten auf den in Nummer 3 aufgeführten Gebieten sicher anzuwenden und die fachlichen Zusammenhänge und technischen Vorgänge im Schiffsbetrieb zu beurteilen.
Kenntnis- und FertigkeitsgebieteFür den Erwerb des Befähigungszeugnisses zum Nautischen Wachoffizier BGW, BKW oder zum Kapitän BKü sind die notwendigen Kenntnisse und Fertigkeiten auf den folgenden Gebieten nachzuweisen: